Die nachstehend aufgeführten Bedingungen (im Folgenden als „Allgemeine Geschäftsbedingungen”) regeln die Zugangsbedingungen für Veranstaltungen, die von der Firma SHAREMUSIC ISLANDS, A.I.E. gefördert und/oder organisiert werden, im Folgenden als der Veranstalter und/oder SHAREMUSIC! bezeichnet.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten unbeschadet der besonderen Bedingungen, die für bestimmte Dienstleistungen und/oder Produkte auf der Website gelten. Da diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an gut sichtbarer Stelle auf der Website bekannt gegeben werden, wird dem Nutzer der Seite (im Folgenden “Nutzer”) die effektive Möglichkeit gegeben, von deren Existenz und Inhalt Kenntnis zu nehmen.
Folglich muss der Nutzer alle Bedingungen sorgfältig und auf eigene Verantwortung lesen. Die besonderen Bedingungen gelten für bestimmte Produkte und/oder Dienstleistungen, die den Nutzern über die Website angeboten werden, deren Zugang und/oder Nutzung diesen unterliegt, welche in bestimmten Fällen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen, ergänzen und/oder ändern können.
Wenn der Nutzer mit dem Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht einverstanden ist, muss er daher vom Zugriff auf die Website und deren Nutzung absehen.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, wobei eine vorherige Veröffentlichung über dieses Medium erfolgt. Es liegt in der Verantwortung des Nutzers, sie bei jedem Zugriff und/oder jeder Nutzung ordnungsgemäß zu lesen.
Der Kauf des Tickets bedeutet die Annahme der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
1. TICKETKAUF:
Sobald das Ticket gekauft wurde, wird es weder umgetauscht noch erstattet, außer wenn die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen Umstände eintreten.
Der Käufer eines Tickets hat kein Widerrufsrecht beim Online-Kauf gemäß Artikel 102.1 des Königlichen Gesetzesdekrets 1/2007 vom 16. November, mit dem der überarbeitete Text des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der Verbraucher und Nutzer und weiterer ergänzender Gesetze (im Folgenden „LGDCU“) genehmigt wurde, da die Ausnahme gemäß Artikel 103.l desselben LGDCU gilt, da es sich um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitaktivitäten mit einem bestimmten Datum handelt.
Die Nichtteilnahme an der Veranstaltung oder ein Fehler beim Ticketkauf sind keine gültigen Gründe für eine Rückerstattung.
Der Ticketpreis kann nur im Falle technischer oder betrieblicher Vorfälle erstattet werden, die die Absage oder wesentliche Änderung der Veranstaltung erforderlich machen, es sei denn, die Absage oder Änderung erfolgt nach Beginn der Veranstaltung.
In allen anderen gesetzlich festgelegten Fällen verpflichtet sich der Veranstalter, dem Nutzer den Betrag des gekauften Tickets zu erstatten.
Im Falle einer Absage, Annullierung oder wesentlichen Änderung der Veranstaltung kann die Rückerstattung durch den Veranstalter innerhalb von fünfzehn (15) Tagen ab dem geplanten Datum erfolgen, sofern keine andere gesetzliche Regelung anwendbar ist.
Schlechte Wetterbedingungen, solange die Veranstaltung planmäßig durchgeführt werden kann, berechtigen nicht zur Rückerstattung des Ticketpreises.
Auch eine vollständige oder teilweise Absage der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt führt nicht zur Rückerstattung des Ticketpreises, außer in gesetzlich ausdrücklich vorgesehenen Fällen gemäß Abschnitt 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die vom Nutzer über digitale Plattformen oder an ausgewiesenen Verkaufsstellen gekauften Tickets beinhalten keine Bearbeitungsgebühren, da dieser Betrag ausschließlich von jedem Vertriebskanal festgelegt wird.
Diese Bearbeitungsgebühren, die von den Vertriebskanälen auf den Ticketpreis aufgeschlagen und den Nutzern direkt für deren Service in Rechnung gestellt werden, werden vom Veranstalter nicht erstattet, sofern es sich um Plattformen handelt, die nicht mit dem Veranstalter verbunden sind.
Alle weiteren im Zusammenhang mit der Teilnahme entstehenden Zusatzkosten wie Unterkunft, Flüge, Züge, Versicherungen etc. im Falle einer Absage, Annullierung oder wesentlichen Änderung der Veranstaltung werden vom Veranstalter nicht übernommen.
Tickets dürfen nur an ausdrücklich von der Organisation autorisierten Verkaufsstellen und Kanälen erworben werden, nämlich: lovethe90sgrancanaria.es und Enterticket. Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für Tickets, die nicht an offiziellen Verkaufsstellen erworben wurden.
Am ersten Verkaufstag wird vor Beginn des Ticketverkaufs ein virtuelles Warteraum-System eröffnet, das den Interessierten zu dem vom Veranstalter angegebenen Zeitpunkt zufällig Zugang gewährt, damit alle dieselbe Chance auf die günstigsten Preiskategorien haben. Während des Kaufvorgangs muss der Käufer seinen Namen, sein Geburtsdatum und seine E-Mail-Adresse angeben.
Nutzer mit Behinderungen, die spezielle Dienstleistungen benötigen, müssen ein PMR-Ticket (Person mit eingeschränkter Mobilität) erwerben und diese Bedingung durch Vorlage der entsprechenden Unterlagen am Einlass zur Veranstaltung nachweisen. Die Organisation behält sich das Recht vor, den Zutritt zu verweigern, wenn diese Nachweise nicht erbracht werden.
2. ÄNDERUNG ODER ANPASSUNG DES VERANSTALTUNGSPROGRAMMS
Der Veranstalter als verantwortliche Instanz für die Durchführung der Veranstaltung kann das Programm ändern oder anpassen, wenn dies für einen ordnungsgemäßen Ablauf erforderlich ist – insbesondere bei Änderungen im Zeitplan oder bei auftretenden Künstlern – oder aus gerechtfertigten Gründen außerhalb des Einflussbereichs der Veranstaltung, wie zum Beispiel: einseitige Absagen von Künstlern, Terminänderungen seitens der Künstler oder die nachweisliche Unmöglichkeit, an dem geplanten Tag aufzutreten. Dies geschieht stets im Einklang mit geltendem Recht und unter Beachtung der Vorschriften zum Schutz von Verbrauchern und Nutzern sowie, soweit anwendbar, dieser allgemeinen Bedingungen.
Im Falle solcher Änderungen wird der Veranstalter alle zumutbaren Mittel einsetzen, um die Zeiten neu anzupassen und die Veranstaltung dennoch durchzuführen.
Wenn der Veranstalter kleinere Änderungen im Zeitplan vornimmt, die den normalen Ablauf der Veranstaltung nicht beeinträchtigen oder keine wesentliche Änderung darstellen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
3. ZUTRITTSRECHT:
Jedes Ticket muss die Mindestanforderungen erfüllen, um die Zugangskontrolle zur Veranstaltung zu passieren, sodass der gedruckte Code im elektronischen Kontrollsystem lesbar ist. Jede veränderte, beschädigte oder gefälschte Eintrittskarte berechtigt den Veranstalter, dem Inhaber den Zutritt zum Veranstaltungsort zu verweigern.
In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Nutzer, das Ticket so vorzuzeigen, dass der gedruckte Code vom elektronischen Kontrollsystem gelesen werden kann, um die Einlasskontrollen zu erleichtern und zu beschleunigen.
Nur der erste Zutritt mit einem Ticket wird als gültig anerkannt. Weitere Zugriffsversuche mit demselben Ticket sind nicht zulässig.
Der Ticketkäufer übernimmt die volle Verantwortung, wenn das Ticket doppelt, kopiert oder gefälscht vorgelegt wird und verliert sämtliche Zugangsrechte. Der Veranstalter kann in solchen Fällen den Zutritt verweigern und rechtliche Schritte einleiten. Als Fälschung gilt jedes Dokument, das mit der Absicht erstellt oder verändert wurde, es als echt auszugeben oder die Gültigkeit des Originals zu manipulieren. Bei Anzeichen für Weiterverkauf, Fälschung oder Betrug behält sich der Veranstalter das Recht vor, das Ticket oder das Armband des Nutzers dauerhaft oder bis zur Klärung zu sperren.
Gemäß Gesetz 17/1997 vom 4. Juli über öffentliche Shows und Freizeitaktivitäten wird das Zutrittsrecht als wirksames Mittel genutzt, um Gewalt, Störungen oder andere Situationen zu verhindern, die eine reale und ernsthafte Gefahr für die Veranstaltungsteilnehmer darstellen könnten.
Dies bedeutet nicht, dass Ausschlüsse willkürlich erfolgen, sondern ausschließlich in Fällen, in denen tatsächliche Gefahren für die Teilnehmer oder die Veranstaltung bestehen und solange diese Umstände andauern.
Die Ausübung des Zutrittsrechts darf unter keinen Umständen zu Diskriminierungen aufgrund von Geburt, Rasse, Geschlecht, Religion, Meinung, Behinderung, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität oder sonstigen persönlichen oder sozialen Umständen führen – weder beim Zugang, beim Verbleib im Veranstaltungsort noch bei der Nutzung der dort angebotenen Dienstleistungen.
Beim Betreten des Veranstaltungsortes kann das Publikum gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften durchsucht werden. Das Mitführen von Gegenständen, die vom Veranstalter als gefährlich eingestuft oder gesetzlich verboten sind, ist untersagt:
Ausgenommen von dieser Liste sind Krücken, Gehstöcke oder ähnliche Hilfsmittel, sofern sie von Personen mit eingeschränkter Mobilität benötigt werden. Ebenso sind Aerosole oder ähnliche medizinisch verschriebene Objekte erlaubt. Diese Ausnahmen müssen durch ein ärztliches Rezept oder eine Bescheinigung nachgewiesen werden. Darüber hinaus ist es zwingend erforderlich, jederzeit einen gültigen Personalausweis mitzuführen – bei nicht spanischen Teilnehmern Dokumente, die ihre Identität belegen (NIE, Reisepass usw.).
Ein Wiedereintritt ist nicht gestattet. Wer den Veranstaltungsort verlässt, darf nicht erneut eintreten. Bei medizinischer Notwendigkeit (z. B. Einnahme von Medikamenten, die nicht mitgeführt werden dürfen), ist Kontakt mit einem Mitarbeiter der Organisation aufzunehmen.
Der Nutzer darf den Veranstaltungsort spätestens 60 Minuten vor Ende der Veranstaltung betreten.
4. CASHLESS-ARMBAND:
Das Zahlungsmittel während der Veranstaltung ist das Armband. Dieses wird beim Eintritt zum Gelände kostenlos zur Verfügung gestellt, nachdem das Ticket validiert wurde. Um Getränke an den Bars zu bestellen, Speisen zu kaufen oder Merchandising-Artikel zu erwerben, muss das Armband an den dafür vorgesehenen Punkten auf dem Veranstaltungsgelände oder über die bereitgestellten Online-Methoden mit Bargeld oder Kredit-/Debitkarte aufgeladen werden.
Eine Rückerstattung des verbleibenden Guthabens auf dem Armband kann beantragt werden – ab dem Dienstag nach der Veranstaltung für einen Zeitraum von 14 Tagen. Dafür muss das Armband aufbewahrt werden, da der Code für die Rückerstattung benötigt wird. Für die Rückerstattung wird keine Bearbeitungsgebühr erhoben. Rückerstattungen des Restguthabens sind auf dem Veranstaltungsgelände nicht möglich.
Vor der Veranstaltung werden Promo-Aufladungen mit Bonusguthaben angeboten. Beim Kauf einer solchen Promo-Aufladung wird das Guthaben beim Abholen des Armbands verknüpft. Um die Promo mit dem Armband zu verbinden, muss der Kunde das gedruckte oder digital gespeicherte PDF vorzeigen.
Promo-Aufladungen mit kostenlosem Guthaben sind während der Veranstaltung nicht verfügbar. Das Gratisguthaben ist nicht erstattungsfähig. Aus technischen Gründen wird das Promo-Guthaben zuletzt verwendet. Daher muss das komplette Promo-Guthaben aufgebraucht werden, bevor eine weitere Aufladung erfolgt – andernfalls gilt es als ungenutzt, auch wenn danach erneut aufgeladen wurde.
Armband-Abholung
Ein Zeitraum zur Abholung der Armbänder wird eingerichtet, und aktuelle Informationen dazu werden über die offiziellen Kanäle des Festivals mitgeteilt. In dieser Phase können die Kunden ihre Tickets validieren und ihre Zugangsarmbänder für das Festival abholen, wodurch sie am Veranstaltungstag über einen exklusiven Zugang schneller eingelassen werden.
Sobald das Armband abgeholt wurde, verliert der QR-Code auf dem Ticket seine Gültigkeit, und das Armband ist das einzige gültige Mittel, um Zugang zum Festivalgelände zu erhalten.
Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für Beschädigung, Verlust oder unsachgemäße Handhabung des Armbands. Es liegt in der Verantwortung des Besitzers/Nutzers, das Armband stets sicher aufzubewahren, da dessen Verlust, Veränderung oder Beschädigung zum Ausschluss von der Veranstaltung oder zur Verweigerung des Zugangs führen kann.
Bei Verlust des Armbands nach der Abholung muss sich der Nutzer an die Organisation wenden, die überprüfen wird, ob mit dem verlorenen Armband bereits Zutritt zum Gelände erfolgt ist.
Falls kein Zutritt erfolgt ist, kann ein neues Armband ausgestellt und das vorherige deaktiviert werden. Die Neuausstellung kostet 25 €.
Wenn festgestellt wird, dass mit dem verlorenen Armband bereits Zugang erfolgt ist, kann kein neues Armband ausgestellt werden.
5. BECHER UND BEHÄLTER:
Um Plastikmüll und Umweltbelastung zu reduzieren, werden in diesem Jahr wiederverwendbare Becher verwendet. Der Becher muss gekauft werden, um an den Bars konsumieren zu können, und kostet 3 €. Dieser Betrag wird auch in der Preisliste der Bars aufgeführt. Der Becher ist nicht erstattungsfähig; die Besucher können ihn behalten oder für künftige Ausgaben des Festivals wiederverwenden.
6. URHEBER- UND GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE:
Das Publikum erkennt an und akzeptiert, dass der Veranstalter sämtliche Urheber- und gewerblichen Schutzrechte direkt oder indirekt im Zusammenhang mit den künstlerischen Darbietungen und anderen Aktivitäten während der Veranstaltung innehat – ohne territoriale, zeitliche oder sonstige Einschränkungen, abgesehen von denen, die im geltenden Urheberrecht vorgesehen sind.
Daher ist das Aufzeichnen, Festhalten oder die Veröffentlichung von Bild- oder Tonmaterial zu kommerziellen oder werblichen Zwecken ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Veranstalters strengstens untersagt. Die Aufnahme von Bildern oder Videos ist nur für den privaten und persönlichen Gebrauch des Nutzers mit dessen eigenem Gerät erlaubt.
Das Publikum erkennt an, dass es in Medienaufnahmen erscheinen kann, die zur späteren Berichterstattung und/oder Werbung für die Veranstaltung verwendet werden. Es erklärt sich mit dieser Nutzung durch den Veranstalter einverstanden.
Diese Aufnahmen gelten ausschließlich als ergänzend, panoramisch, allgemein oder von öffentlichem Interesse – ebenso wie Interviews, denen der Nutzer ausdrücklich zugestimmt hat.
Das Publikum erteilt dem Veranstalter daher die Erlaubnis, während der Veranstaltung erstellte Aufnahmen für die oben genannten Zwecke zu nutzen und zu verbreiten.
Dies gilt unbeschadet der Rechte der Nutzer auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch. Weitere Informationen findest du im Abschnitt „Datenschutz und -verarbeitung“ in unserem Rechtlichen Hinweis und Nutzungsbedingungen sowie in unserer Datenschutzerklärung.
7. STORNIERUNGEN:
Im Falle einer vollständigen Absage der Veranstaltung gilt Folgendes:
Der Veranstalter erstattet den Ticketpreis gemäß den über dieses Medium veröffentlichten Bedingungen – ausgenommen die Vertriebskosten, da diese beim Kauf über die Vertriebskanäle als Serviceleistung entstehen. In keinem Fall wird der Ticketpreis erstattet, wenn die Absage nach Beginn der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt erfolgt.
8. MINDESTALTER UND MINDERJÄHRIGE:
Das Mindestalter für den Zugang zu den Veranstaltungen des Veranstalters wird während des Ticketkaufvorgangs mitgeteilt.
9. SCHUTZ UND VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN:
Gemäß der geltenden Datenschutzverordnung – Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 (DSGVO) und dem spanischen Organgesetz 3/2018 vom 5. Dezember zum Schutz personenbezogener Daten und zur Gewährleistung digitaler Rechte (LOPDGDD) – wird darüber informiert, dass die Daten unter der Verantwortung des Veranstalters verarbeitet werden. Sie können verwendet werden, um deine Teilnahme an Konzerten, Aktivitäten, Verlosungen und anderen Aktionen im Zusammenhang mit dem Veranstalter zu verwalten sowie um dich über relevante Themen zu informieren.
Mit dem Kauf des Tickets erklärt der Nutzer sein Einverständnis mit der Verarbeitung der angegebenen Daten durch den Veranstalter, unbeschadet der ihm gesetzlich zustehenden Rechte (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Übertragbarkeit und Widerspruch). Weitere Informationen findest du im Abschnitt „Datenschutz und -verarbeitung“ in unserem Rechtlichen Hinweis und Nutzungsbedingungen sowie in unserer Datenschutzerklärung.
10. VERBOT DER NUTZUNG VON TICKETS ZU WERBEZWECKEN:
Der Besitz eines Veranstaltungstickets berechtigt weder den Inhaber noch Dritte zur Nutzung des Tickets oder seines Inhalts zu Werbe-, Marketing- oder Promotionszwecken (einschließlich Wettbewerben, Verlosungen und/oder Gewinnspielen), die mit dem Ticketinhaber oder Dritten in Verbindung stehen, ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters. Ein Verstoß gegen diesen Punkt berechtigt den Veranstalter, zivil-, straf- und/oder verwaltungsrechtliche Schritte gegen den Werbenden und/oder nicht autorisierten Nutzer einzuleiten und Schadensersatz für alle direkten und indirekten Schäden zu fordern, die durch die unrechtmäßige Nutzung entstanden sind.
11. VERBOT DES TICKETWEITERVERKAUFS:
Der Weiterverkauf von Tickets ist verboten. Alle Tickets, die an offiziellen Verkaufsstellen des Veranstalters gekauft werden (per Kreditkarte oder PayPal), sind namentlich und gewähren ausschließlich dem Käufer Zutritt zur Veranstaltung – unabhängig davon, ob der Name auf dem Ticket steht.
Der Veranstalter kann Tickets einer Identitätsprüfung unterziehen – über Barcode, QR-Code oder andere Identifikationsmittel – nach eigenem Ermessen.
Alle über nicht offizielle Kanäle, im Weiterverkauf oder gebraucht erworbenen Tickets gelten als betrügerisch. Im Falle eines unzulässigen Weiterverkaufs verlieren alle vom Verkäufer gekauften Tickets ihre Gültigkeit, einschließlich des Zugangs zur Veranstaltung. Der Veranstalter kann diese Tickets stornieren und erneut zum Verkauf freigeben.
Unabhängig von zivil- oder strafrechtlichen Konsequenzen muss der Wiederverkäufer dem Veranstalter alle durch den unrechtmäßigen Verkauf entstandenen direkten und indirekten Schäden ersetzen.
Aufgrund der Gewinnabsicht beim Weiterverkauf unterliegt der Wiederverkäufer nicht dem Schutz durch das allgemeine Verbraucherschutzgesetz und ist dem Gerichtsstand der autonomen Gemeinschaft unterworfen, in der die Veranstaltung stattfindet.
12. KAPAZITÄTSBEGRENZUNG:
Das Gelände unterliegt einer gesetzlich festgelegten Kapazitätsgrenze, die gut sichtbar ausgewiesen wird. Wenn es mehrere Bühnen gibt, hat jede Zone ihre eigene Kapazitätsgrenze. Aus Sicherheitsgründen kann der Veranstalter den Zugang zu bestimmten Bereichen des Geländes einschränken, ohne dass der Nutzer dadurch Anspruch auf Entschädigung hat.
13. BESCHWERDEFORMULARE:
Der Veranstalter stellt während der Veranstaltung Beschwerdeformulare im offiziellen Format der jeweiligen autonomen Gemeinschaft zur Verfügung. Nach Veranstaltungsende stehen diese aus Sicherheitsgründen während der Evakuierung nicht zur Verfügung. Der Veranstalter wird die Nutzer jedoch über das weitere Vorgehen zur Einreichung von Beschwerden informieren.
14. SICHERHEIT UND GESUNDHEIT AUF DER VERANSTALTUNG:
Das Mitbringen von Speisen und/oder Getränken zur Veranstaltung ist verboten, außer in autonomen Gemeinschaften, deren Gesetze dies erlauben. In solchen Fällen ist nur die Mitnahme von Mengen für den Eigenbedarf erlaubt, um Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten und die Sicherheit aller Teilnehmer zu garantieren:
Im Veranstaltungsbereich wird es verschiedene Verkaufsstände mit einer breiten Auswahl an Getränken und Speisen geben.
Für Personen mit Lebensmittelunverträglichkeiten, Diabetes oder vergleichbaren Erkrankungen ist der Mitgebrauch von Lebensmitteln und Getränken uneingeschränkt gestattet.
Auf dem Gelände stehen Trinkwasserbrunnen zur Verfügung.
Der Verkauf alkoholischer Getränke an Minderjährige unter 18 Jahren ist strengstens verboten.
Glutenfreies Bier: Das Festival bietet an allen Bars glutenfreies Bier an, solange der Vorrat reicht.
15. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen spanischem Recht und werden entsprechend ausgelegt.
Für die Beilegung jeglicher Streitigkeiten zwischen dem Veranstalter und dem Nutzer sind die Gerichte der Stadt Madrid zuständig, unbeschadet der Rechte des Verbrauchers, vor den Gerichten seines Wohnsitzes zu klagen.